FAIR WEAR FOUNDATION (FWF)

Kriterien um eine Zertifizirung durch die Fair Wear Foundation zu erhalten:

  • Kinderarbeit: Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit.

  • Entlohnung: FWF Mitglieder verpflichten sich zur Umsetzung  existenzsichernder Löhne, außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden.

  • Diskriminierung: Diskriminierung jeglicher Art ist untersagt.

  • Soziale Absicherung: Arbeits-und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten dürfen nicht umgangen werden. Leiharbeitsarrangements, die darauf abzielen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen, dürfen nicht als Ersatz angewandt werden. Sowohl bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als auch bei Neueinstellung und Beförderungsregeln muss das Prinzip der Chancengleichheit und des Diskriminierungsverbotes befolgt werden.

  • Mitspracherechte im Unternehmen: FWF Mitglieder verpflichten sich zur Umsetzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen.

  • Das Arbeitsverhältnis basiert auf Freiwilligkeit und schließt daher jede Art von Zwangsarbeit ausdrücklich aus.

  • Arbeitszeiten: Von den Arbeiter-Innen darf nicht verlangt werden, dass sie mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Innerhalb einer Woche besteht Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abgefordert werden.

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: FWF fordert in ihrem Verhaltenskodex eine sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsumwelt mit Arbeits- und Gesundheitsschutz. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sollen umgesetzt werden. Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

  • Kontrolle und Transparenz: Einmal jährlich überprüft Fair Wear Foundation die Fortschritte der Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der FWF Arbeitsrichtlinien. In diesen sogenannten Brand Performance Checks wird sowohl das Managementsystem als auch beispielsweise Produktionsplanung, Einkaufspraktiken, Lieferantenbeziehungen, etc. überprüft. Zudem müssen die Mitgliedsunternehmen nachweisen, dass sie die Bestimmungen hinsichtlich der Kontrollen in den Produktionsstätten erfüllen. Mitglieder müssen zudem jährlich einen Sozialbericht veröffentlichen und der FWF eine regelmässig aktualisierte Liste der Zulieferer zukommen lassen.

  • Arbeitsstandards der FWF basieren auf den ILO-Übereinkommen (International Labor Organization), einschließlich der sogenannten Kernarbeitsnormen, und auf der UN-Menschenrechtsdeklaration. Die Arbeitsstandards folgen also den Normen, die von der internationalen Gemeinschaft festgelegt wurden.